KRANKMELDUNG
Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig sein, müssen Sie ihrem Dienstgeber eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Der Krankenstand kann nur nach einer ärztlichen Untersuchung festgestellt und bestätigt werden. Sollten Sie bettlägrig sein und die Ordination nicht aufsuchen können, muss ein Hausbesuch gegebenenfalls angefordert werden. Eine Krankmeldung kann nur einen Tag rückwirkend ausgestellt werden.